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LSG Nordrhein-Westfalen, 28.10.1997 - L 5 P 11/97 |
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LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 28. Oktober 1997 - L 5 P 11/97 (https://dejure.org/1997,9072)
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Pflegeversicherung
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Pflegeversicherung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen der Pflegestufe 2 bei wegen Diabetes mellitus Erblindetem; Beurteilung der Schwerpflegebedürftigkeit; Leistungen der Blindenhilfe
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Aachen, 18.04.1997 - S 10 P 4/96
- LSG Nordrhein-Westfalen, 28.10.1997 - L 5 P 11/97
- BSG, 28.10.1997 - 3 RP 17/97
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (7)
- BVerfG, 07.07.1992 - 1 BvL 51/86
Trümmerfrauen
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.10.1997 - L 5 P 11/97
Art. 3 Abs. 1 GG verbietet ihm nur, Art und Gewicht der tatsächlichen Unterschiede sachwidrig außer Betracht zu lassen (BVerfGE 87, 1, 36).Gerade bei der Einführung neuer Leistungen darf der Gesetzgeber die finanziellen Aspekte berücksichtigen und von daher Leistungen beschränken (BVerfGE 87, 1, 41, 45;… BVerfG SozR 3-2500 § 53 Rdnr. 3).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 04.09.1997 - L 16 P 26/97
Pflegeversicherung
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.10.1997 - L 5 P 11/97
"Munden" hat die Bedeutung von (gut) schmecken (Duden, Bedeutungswörterbuch (Bd. 10), Stichwort "munden") und nichts mit dem Begriff mundgerecht zu tun (ablehnend auch LSG NRW, Urteil vom 04.09.1997 - L 16 P 26/97 -). - BSG, 17.04.1996 - 3 RK 28/95
Krankheitsspezifische Pflegemaßnahmen - Täglicher Lebensablauf - …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.10.1997 - L 5 P 11/97
In der noch zu § 53 SGB V a.F. ergangenen Entscheidung vom 17.04.1996 hat das BSG (SozR 3-2500 § 53 Nr. 10) allerdings die Auffassung vertreten, der Behandlungspflege unterfallende Hilfeleistungen,die keine Fachkunde erforderten, zählten zur Grundpflege, wenn sie im zeitlichen Zusammenhang mit einer der für die Bestimmung der Schwerpflegebedürftigkeit relevanten Katalogtätigkeiten stünden und erst deren Verrichtung ermöglichten.
- BVerfG, 08.10.1991 - 1 BvL 50/86
Zweifamilienhaus
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.10.1997 - L 5 P 11/97
Der Gegeber genießt insoweit Gestaltungsfreiheit; es ist nicht zu prüfen, ob er im Rahmen seines Gestaltungsspielraumes die zweckmäßigste, vernünftigste und gerechteste Lösung gefunden hat (BVerfGE 3, 162, 182; 84, 348, 359). - BVerfG, 17.12.1953 - 1 BvR 323/51
Angestelltenverhältnisse
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.10.1997 - L 5 P 11/97
Der Gegeber genießt insoweit Gestaltungsfreiheit; es ist nicht zu prüfen, ob er im Rahmen seines Gestaltungsspielraumes die zweckmäßigste, vernünftigste und gerechteste Lösung gefunden hat (BVerfGE 3, 162, 182; 84, 348, 359). - BVerfG, 16.06.1987 - 1 BvL 4/84
Freibetrag - Ehegatte - Unterhaltspflicht - Bedürftigkeitsprüfung - …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.10.1997 - L 5 P 11/97
Der Gleichheitssatz ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nur verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, daß sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (BVerfGE 55, 72, 88; 75, 382, 393). - BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79
Präklusion I
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.10.1997 - L 5 P 11/97
Der Gleichheitssatz ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nur verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, daß sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (BVerfGE 55, 72, 88; 75, 382, 393).
- SG Oldenburg, 18.01.2005 - 91 P 19/04 Die von der Klägerin geltend gemachten Eincremhandlungen lassen sich keiner Hilfsmaßnahme im Sinne des § 14 Abs. 4 SGB XI zuordnen (vgl. SG Stade, Urteil vom 01. Sept. 1988 - S 12 P 97/97), wobei es sich bei dem Verrichtungskatalog in § 14 Abs. 4 SGB XI um eine abschließende Aufzählung handelt (vgl. LSG NRW, Urteil vom 28. Okt. 1997 - L 5 P 11/97).